Bundesrat billigt Verschärfung der Mietpreisbremse

In seiner 68. Sitzung hat der Bundestag Ende November das umstrittene Mietanpassungsgesetz verabschiedet. Kern der Reform ist eine Auskunftspflicht für Vermieter: Sie müssen bei Neuvermietungen nun offenlegen, wie hoch die Miete des Vormieters war. Dies soll zu einer konsequenteren Anwendung der Mietpreisbremse führen. Zudem werden die Modernisierungsmaßnahmenkosten von 11% auf 8% runtergeschraubt. Zusätzlich gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Modernisierungsumlage nach Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von maximal 10.000€ eingeführt: Vermieter sollen in so einem Fall automatisch 30% für den Erhaltungsaufwand beziehen können.