Wenn ein Eigentümer die Miete seiner Immobilie erhöhen möchte und eine Indexmiete vereinbart hat, benötigt den aktuellen Verbraucherpreisindex. Der ändert sich jeden Monat rückwirkend für den vorigen Monat. Die zugrunde liegende Preisbasis ändert sich allerdings nur alle 5 Jahre.

Wie können Sie die Miete Ihrer Eigentumswohnung erhöhen?

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie Ihre Miete erhöhen können, müssen Sie 2 Faktoren, beziehungsweise Zahlen kennen:

  • den Preisindex zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses bzw. Ihrer letzten Erhöhung und
  • den aktuellen Index.

Den Index am Tag des Vertragsabschlusses entnehmen Sie entweder Ihrer Indexklausel, welcher in Ihrem abgeschlossenen Mietvertrag steht oder Sie suchen ihn aus der amtlichen Indextabelle heraus. Bitte achten Sie darauf, dass der von Ihnen genommener Wert der aktuellen Preisbasis entspricht.

Stellen Sie Ihren Anfangsindex dem aktuellen Index gegenüber. Eine einfache Rechenformel kann Ihnen dabei helfen, um wie viel sich Ihr Index und damit Ihre Miete verändert haben.

Berechnungsformel für Indexmiete

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland betrug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Januar 2010 auf der Preisbasis 2010 99,0. Der aktuelle Index im März 2015 107,0. Um wie viel der Index jeweils gestiegen ist, berechnen Sie wie folgt:

Neuer Indexstand: alter Indexstand x 100 – 100 = prozentuale Steigerung

Also: 107,0: 99,0 x 100 – 100 ergibt eine mögliche monatliche Mieterhöhung von 8,08 %. Bei einer Monatsmiete von 850 EUR entspricht das einer monatlichen Mieterhöhung von 68,68 EUR, die Sie gegenüber Ihrem Mieter fordern könnten.

Die erhöhte Miete wird mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang Ihrer Mieterhöhungserklärung bei dem aktuellen Mieter wirksam.

Zahlungszeitpunkt nach Erhöhungserklärung: Ihr Mieter erhielt Ihre Mieterhöhungserklärung zwischen dem 1. und dem 31.3.2015. Dann muss er die höhere Miete ab Mai 2015 zahlen.

Vorsicht! Achten Sie auf die Preisbasis

Alle 5 Jahre wird der Verbraucherpreisindex einer Überarbeitung unterzogen: Dabei wird sozusagen die „Waren und Dienstleistungen“ und die „Konsumausgaben der privaten Haushalte“ neu gemischt und ausrechnet. Berücksichtigt werden dabei z. B. die Preisentwicklungen bei Nahrungsmitteln, Mieten, Strom, Benzin und Friseur.

Wann Sie die neue Preisbasis benötigen

Die neue Preisbasis ist für Sie als Eigentümer nur wichtig, wenn Sie einen Mietvertrag mit einer Indexmiete vereinbart haben bzw. vereinbaren wollen.

Sie wollen bei einem bestehenden Mietvertrag mit einer Indexmiete die Miete erhöhen, entnehmen Sie einfach die beide Werte:

  • den im Mietvertrag vereinbarten oder den zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses geltenden Indexwert bzw. den der letzten Mieterhöhung
  • und den zurzeit aktuellen Wert

Verbraucherindexpreis für ganz Deutschland statt für jedes Bundesland

Bis zum 1.1.2003 hatte noch jedes Bundesland seinen eigenen Index. Zudem differenzierten die Statistischen Landes- und Bundesämter sogar noch zwischen z. B. 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen oder 4-Personen-Haushalten von Beamten und Angestellten mit einem höherem Gehaltseinkommen.

Schon seit einiger Zeit berechnet das Statistische Bundesamt nur noch den Verbraucherpreisindex für Deutschland, auch VPI genannt. Nur diesen Index dürfen Sie noch Ihrer Indexklausel im Wohnungsmietvertrag zugrunde legen.

Quelle: Haufe Online Redaktion