Sondereigentumsverwaltung – Zuverlässig in allen Details.

Die Sondereigentumsverwaltung ist eine reduzierte Form der Mietverwaltung, wobei der Verwalter allein für das Sondereigentum zuständig ist. Auch wenn der Sondereigentumsverwalter und der für das Gemeinschaftseigentum zuständige WEG-Verwalter nicht identisch sein müssen: Die Beauftragung des WEG-Verwalters auch mit der Sondereigentumsverwaltung bietet den Vorteil, dass sich der Verwalter mit dem Objekt und dessen Gegebenheiten auskennt.

Sämtliche Belange des Mietverhältnis werden über uns als Ihr Verwalter im Rahmen unserer SEV – Tätigkeit abgewickelt. Hierdurch werden Ihre Interessen gewahrt und unsere kurzen Reaktions- und Bearbeitungszeiten sorgen für einen störungsfreien Mietablauf und zufriedene Mieter.
Jedoch bieten wir Ihnen auch weitere Leistungen außerhalb der SEV-Verwaltung, beispielsweise bei Weitervermietung im Falle einer Kündigung.
Hierbei wird auf den neuen Mieter genauer eingegangen, um einen reibungslosen Ablauf innerhalb des Mietobjektes zu gewährleisten. 

Sondereigentum

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig.

Für Kapitalanleger ist es teilweise aufgrund der großen Entfernungen zum Objekt sehr aufwändig, sich um die Belange ihres Sondereigentums ausreichend zu kümmern.

Hier sind wir Ihnen über die WEG Verwaltung hinaus gerne behilflich. Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung erbringen wir folgende Dienstleistungen:

  • Abschluss von rechtlich abgesicherten Mietverträgen
  • Wohnungsübergaben
  • Betreuung der Mieter
  • Mietinkasso
  • Kautionsverwaltung
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Beschaffung und Auswahl der Mieter
  • Instandhaltung des Sondereigentums
  • Buchhaltung
  • Zahlungsverkehr